Stand 28.10.2024
§1 Die Kursentgelte beinhalten nicht die Kosten für die Anreise, Unterbringung und Verpflegung im In- und Ausland.
§2 Die Anzahlung ist sofort nach Abschluss dieser Vereinbarung, der Restbetrag ist bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn fällig bzw. innerhalb von 42 Tagen nach Abschluss, falls die Kurswahl zeitlich darüber hinausgeht, es sei denn, es wurden anderweitige individuelle schriftliche Absprachen getroffen. Im Falle einer Ratenzahlung über einen Finanzdienstleister (bspw. die Meridiem Finanz GmbH) gilt §5.
§3 Beginn der Ausbildung: Die Termine werden vom Auftraggeber nach Verfügbarkeit ausgewählt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung zu beginnen. Die Zeit zwischen den jeweiligen Modulen darf 6 Monate nicht überschreiten.
§4 Die Ausbildungsvereinbarung ist nicht stornierbar. Der Termin für ein Kursmodul kann innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung auf einen zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlichten und freien Termin verlegt werden. Alternativ kann der Auftraggeber einen Ersatzteilnehmer benennen.
§5 Falls der Vertragspartner sich für eine Ratenzahlungsmöglichkeit entscheidet, wird die durch diese Vereinbarung entstandene Rechnung an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, abgetreten. Der Vertrag mit der Meridiem Finanz GmbH stellt einen von dieser Ausbildungsvereinbarung separaten Vertrag, d.h. kein verbundenes Geschäft, dar. Bei Rücktritt von der Ratenzahlungsvereinbarung bleibt die Ausbildungsvereinbarung mit der Gantke Akademie GmbH bestehen und die Kursgebühr wird gemäß §2 fällig.
§6 Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.
§7 Zwingende Änderungen von Terminen und Orten (im Umkreis von 25 km) behält sich die Gantke Akademie GmbH vor.
§8 Die Gantke Akademie GmbH behält sich das Recht vor, einen vier- bzw. fünftägigen Kurs bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn um einen Tag zu verkürzen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der Teilnehmer nicht fünf übersteigt. Der Kurs wird dann zu einem Individualtraining mit maximal fünf Teilnehmern. Für zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldete Schüler erfolgt keine Preiserhöhung.
§9 Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer. Eine Haftung der Gantke Akademie GmbH ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§10 Für die Ausbildung, die Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Gantke Akademie GmbH, somit Dortmund.
§11 Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.
Diese AGB gelten ab dem 28.10.2024. Sämtliche Vereinbarungen, die vor diesem Zeitpunkt getroffen wurden, beziehen sich weiterhin auf die zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen AGBs (Stand/Zeitpunkt).