Allgemeine Geschäftsbedingungen




§1 Leistungsumfang
Die Kursentgelte beinhalten nicht die Kosten für die Anreise, Unterbringung und Verpflegung im In- und Ausland.


§2 Zahlungsbedingungen
2.1. Die Anzahlung ist sofort nach Abschluss der Ausbildungsvereinbarung fällig.
2.2. Der Restbetrag ist bis 21 Tage nach Abschluss der Ausbildungsvereinbarung fällig sofern keine anderweitigen schriftlichen Absprachen getroffen wurden.


§3 Ratenzahlung
3.1. Bei Wahl einer Ratenzahlungsmöglichkeit müssen die Raten pünktlich, zur jeweiligen Fälligkeit, als Zahlungseingang bei der Gantke Akademie GmbH verbucht sein.
3.2. Bei Nichtzahlung oder regelmäßig nicht pünktlichem Zahlungseingang kann der
Gesamtbetrag fällig gestellt werden.
3.3. Bei Rücktritt von der Ratenzahlungsvereinbarung, bleibt die Ausbildungsvereinbarung mit der Gantke Akademie GmbH bestehen und die Kursgebühr wird gemäß §2 fällig.


§4 Ausbildungsbeginn und -dauer
4.1. Die Termine werden von der Gantke Akademie GmbH nach Verfügbarkeit ausgewählt.
4.2. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Ausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung zu beginnen.
4.3. Die Zeit zwischen den jeweiligen Modulen darf 6 Monate nicht überschreiten.


§5 Stornierung, Umbuchung und Verhinderungsfall
5.1. Die Ausbildungsvereinbarung ist, abgesehen vom Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB durch den Teilnehmer nicht stornierbar.
5.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Gantke Akademie GmbH.
5.3. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurstermin erfolgt grundsätzlich schriftlich per Email an info@gantke.eu und kann maximal innerhalb von 3 Tagen nach dieser Anmeldung auf einen zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlichten und freien Termin verlegt werden.
5.4. Nach Ablauf dieser 3-Tages-Frist kann die Teilnahme lediglich noch vorgezogen, aber nicht mehr nach hinten verlegt werden, es sei denn, im Ermessen der Gantke Akademie auf Kulanz.
5.4. Im Falle einer Verhinderung, auch wenn diese nicht durch die Teilnehmer selbst, sondern durch eine dritte Partei verursacht wurde, oder im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Wiederholung, das heißt ein nicht besuchtes Kursmodul wäre sodann verfallen.
5.5. Die Gantke Akademie GmbH empfiehlt, dieses Kostenrisiko durch eine Seminar- Rücktrittskostenversicherung abzusichern.
5.6. Alternativ kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen.


§6 Kostenfreie Kurswiederholung
Für die Module 1-5, in der Ausbildung zum Gantke Faszienbehandler gibt es für alle Teilnehmer, die ein Modul aus dieser Ausbildung einmal absolviert und vergütet haben, die Möglichkeit für bis zu zwei kostenfreie Wiederholungen mittels Eintragung in entsprechende Wartelisten. Mit Stichtag 21 Tage vor Kursbeginn werden die dann ggfs. freien bzw. ab dann frei werdenden Plätze gemäß Reihenfolge der Warteliste zugeteilt. Die Gantke Akademie GmbH gibt keine Garantie, dass eine Wiederholung zustande kommt.


§7 Kursanpassungen
7.1. Die Gantke Akademie GmbH behält sich das Recht vor, einen vier- bzw. fünftägigen Kurs bis zu drei Wochen vor Kursbeginn um einen Tag zu verkürzen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der Teilnehmer nicht fünf übersteigt.
7.2. Der Kurs wird dann zu einem Individualtraining mit maximal fünf Teilnehmern.
7.3. Für zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldete Schüler erfolgt keine Preiserhöhung.




§8 Bildrechte, Foto- und Filmaufnahmen bei Kursen und Events
8.1 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen (Kurse, Workshops, Events) Foto- und Filmaufnahmen durch die Gantke Akademie GmbH oder von ihr beauftragte Dritte gemacht werden dürfen.
8.2 Die Gantke Akademie GmbH ist berechtigt, Foto- und Filmaufnahmen bei Kursen und Events aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Die Gantke Akademie GmbH darf den Teilnehmer auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht.
8.3 Sollte eine Teilnehmerin nicht auf Aufnahmen erscheinen oder veröffentlicht werden wollen, ist dies der Gantke Akademie GmbH spätestens zu Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird die Gantke Akademie GmbH nach Möglichkeit sicherstellen, dass die betreffende Person nicht erkennbar abgebildet wird.
8.4 Es besteht kein Anspruch auf Vergütung im Zusammenhang mit der Anfertigung oder Nutzung der Aufnahmen.


§9 Änderungsvorbehalte
Die Gantke Akademie GmbH behält sich zwingende Änderungen von Terminen und Orten (im Umkreis von 25 km) vor.


§10 Haftung und Verantwortlichkeit
Die Gantke Akademie GmbH haftet, gegenüber dem Kunden für Schadens- und Aufwendungsersatz aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen und auch deliktischen Ansprüchen wie folgt:
10.1. Die Gantke Akademie GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
Aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.
10.2. Verletzt die Gantke Akademie GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Gantke Akademie GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Seminarteilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
10.3. Im Übrigen ist eine Haftung der Gantke Akademie GmbH ausgeschlossen.
10.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten, auch im Hinblick auf die Haftung der Gantke Akademie GmbH, für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.“
10.5. Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer.


§11. Nutzung des Markennamens „Gantke“ durch Vertragspartner
11.1. Die Gantke Akademie GmbH räumt ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen des gebuchten Marketing-Pakets ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an der geschützten Marke „Gantke®“, zur Bewerbung eigener Dienstleistungen, im Zusammenhang mit den von der Gantke Akademie GmbH angebotenen Programmen ein.
11.2. Die Nutzung des Markennamens darf ausschließlich in Verbindung mit den von der Gantke Akademie GmbH vermittelten Inhalten und Leistungen erfolgen. Die Einhaltung der Vorgaben des von der Gantke Akademie GmbH bereitgestellten Brandbooks ist verpflichtend. Änderungen an Farben, Formen oder der grafischen Gestaltung der Marke sind nur im Rahmen der darin definierten Gestaltungsrichtlinien zulässig.
11.3. Die Integration eines eigenen Logos durch den Nutzer ist zulässig, sofern dadurch nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine eigenständige Marke oder ein eigenständiges Bildungsangebot losgelöst von der Gantke Akademie GmbH. Die Marke „Gantke®“ muss stets als Hauptmarke erkennbar bleiben.
11.4. Die Gantke Akademie GmbH behält sich das Recht vor, das eingeräumte Nutzungsrecht jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen, insbesondere bei Verstößen gegen die Gestaltungsrichtlinien, bei rufschädigendem Verhalten des Nutzers, bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei einer objektiv feststellbaren Unterschreitung eines von der Gantke Akademie GmbH definierten Qualitätsstandards in der Durchführung oder Bewerbung der Angebote.
11.5. Im Fall des Widerrufs des Nutzungsrechts verpflichtet sich der Nutzer, jegliche Nutzung der Marke „Gantke®“ sowie Marken ähnlicher Kennzeichen und Gestaltungen unverzüglich einzustellen und alle entsprechenden Materialien, sowohl online als auch offline, zu entfernen oder zu überarbeiten.


§12 Einsatz von KI-Systemen
12.1. Die Gantke Akademie GmbH setzt möglicherweise KI-Systeme zur Unterstützung der Kursadministration und -durchführung ein. Diese Systeme werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des EU AI Act betrieben.
12.2. Teilnehmer werden über den Einsatz von KI-Systemen, die direkt mit ihnen interagieren, gemäß den Transparenzanforderungen des EU AI Act informiert.
12.3. Die Gantke Akademie GmbH verpflichtet sich, keine KI-Systeme einzusetzen, die gemäß dem EU AI Act als "hochriskant" eingestuft werden, es sei denn, diese erfüllen nachweislich alle gesetzlichen Anforderungen.


§13 Datenschutz und KI
13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem EU AI Act.
13.2. Teilnehmer haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten durch KI-Systeme zu erhalten und können der Verarbeitung widersprechen, soweit dies nicht für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.


§14 Sonderabsprachen
Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.


§15 Gültigkeit
Diese AGB gelten seit dem 23.04.2025. Für vor diesem Datum geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.


§16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Für die Ausbildung, die Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Gantke Akademie GmbH, somit Dortmund.


§17 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand: 16.05.2025

GANTKE AKADEMIE GMBH

MARSBRUCHSTRASSE 8a
44287 DORTMUND
T. 0162 / 716 2557

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